Bürgergeld und Vermögen 2026 — Schonvermögen & Freigrenzen
Wie viel Erspartes ist beim Bürgergeld erlaubt, was bleibt geschützt — und was ändert sich mit der Reform ab Juli 2026? Prüfe deinen Fall im Vermögens-Check.
Liegt mein Vermögen über der Grenze?
Schonvermögen nach §12 SGB II (Stand bis 30.06.2026).
Vermögen innerhalb der Freigrenze
Freigrenze für 1 Person (Karenzzeit): 40.000 € · 20.000 € Spielraum.
Geschütztes Vermögen (Auto bis ~15.000 €, zertifizierte Altersvorsorge, selbstgenutztes angemessenes Eigenheim, Hausrat) zählt nicht mit und ist hier nicht abzuziehen — gib nur verwertbares Vermögen ein. Ab 01.07.2026 entfällt die Karenzzeit; dann gelten altersabhängig gestaffelte Freibeträge.
Wie viel Vermögen ist beim Bürgergeld erlaubt?
Maßgeblich ist §12 SGB II. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) bleiben bis zu 40.000 € für die antragstellende Person sowie 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 € pro Person. Nur darüber hinausgehendes, verwertbares Vermögen muss eingesetzt werden.
Was zählt nicht zum Vermögen? (Schonvermögen)
Bestimmte Vermögenswerte sind grundsätzlich geschützt und werden nicht angerechnet:
Selbstgenutztes Eigenheim
Angemessenes Haus (bis ~140 m²) oder Eigentumswohnung (bis ~130 m²) zur Selbstnutzung.
Angemessenes Auto
Ein selbst genutztes Kfz bis zu einem Verkehrswert von rund 15.000 € bleibt geschützt.
Altersvorsorge
Zertifizierte Riester-/Rürup-Verträge und betriebliche Altersvorsorge, die nicht vorzeitig auflösbar sind.
Hausrat
Angemessene Wohnungseinrichtung und Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Vermögen beim Bürgergeld: vor und ab Juli 2026
| Aspekt | Bis Juni 2026 | Ab Juli 2026 |
|---|---|---|
| Karenzzeit | 1 Jahr, bis 40.000 € geschützt | entfällt — Prüfung ab Tag 1 |
| Freibetrag | 15.000 € pro Person (nach Karenz) | altersabhängig gestaffelt |
| Geschütztes Vermögen | Eigenheim, Auto, Altersvorsorge | unverändert geschützt |
Die genaue Höhe der altersabhängigen Freibeträge ab Juli 2026 ergibt sich aus der Neufassung des §12 SGB II nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und wird hier ergänzt, sobald amtlich bestätigt.
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Vermögen
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?
Im ersten Jahr (Karenzzeit) bleiben bis zu 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt (§12 SGB II). Nach der Karenzzeit sind es 15.000 € pro Person. Geschütztes Vermögen wie ein angemessenes Auto oder Altersvorsorge zählt nicht mit.
Was zählt nicht zum verwertbaren Vermögen?
Nicht angerechnet werden ein selbst genutztes angemessenes Eigenheim, ein angemessenes Auto (bis ca. 15.000 € Wert), zertifizierte Altersvorsorge (Riester, Rürup, Betriebsrente) sowie angemessener Hausrat. Diese Positionen musst du nicht verwerten.
Was ändert sich beim Vermögen ab Juli 2026?
Mit der neuen Grundsicherung entfällt die einjährige Karenzzeit: Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft. Statt der bisherigen Pauschalen sollen altersabhängig gestaffelte Freibeträge gelten. Die genaue Höhe der Stufen ergibt sich aus der Neufassung des §12 SGB II nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Muss ich mein Erspartes erst aufbrauchen?
Nur Vermögen oberhalb der Freigrenze und außerhalb des geschützten Vermögens muss eingesetzt werden. Liegt dein verwertbares Vermögen unter der Grenze, bleibt es unangetastet. Ein selbst bewohntes angemessenes Eigenheim musst du nicht verkaufen.
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Stand §12 SGB II (bis 30.06.2026). Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindlich entscheidet das Jobcenter.