Grundsicherungsgeld ab Juli 2026 — Was ändert sich?
Aus „Bürgergeld“ wird „Grundsicherungsgeld“. Die Regelsätze bleiben, die Bedingungen werden strenger. Hier steht, was konkret passiert — und was nicht.
Vergleich: Bürgergeld alt vs. Grundsicherungsgeld neu
| Thema | Bis Juni 2026 | Ab Juli 2026 |
|---|---|---|
| Name | Bürgergeld | Grundsicherungsgeld |
| Regelsatz (RBS 1) | 563 € | 563 € (unverändert) |
| Vermögensprüfung | Karenzzeit: 40.000 € Schonvermögen im 1. Jahr | Prüfung ab Tag 1 · 15.000 € je Person |
| Mietkosten | Karenzzeit: tatsächliche Miete 1 Jahr akzeptiert | Angemessenheitsprüfung ab Tag 1 |
| Sanktionen | Abgemildert · Stufen 10 / 20 / 30 % | Verschärft · schnellere Kürzungen bei Pflichtverstößen |
| Vermittlungsvorrang | Weiterbildung gleichrangig | Arbeit vor Weiterbildung |
| Zumutbarkeit | Qualifikationsschutz für Fachkräfte | Gelockerter Qualifikationsschutz |
| Anspruch | Alle Hilfebedürftigen nach SGB II | Unverändert · gleicher Personenkreis |
Bürgergeld-Reform im Zeitstrahl
Was war, was gilt, was kommt — von 2023 bis 2028.
- Jan 2023Abgeschlossen
Hartz IV → Bürgergeld
Bürgergeld löst ALG II ab. Neue Regeln: Karenzzeiten, weniger Sanktionen, höhere Regelsätze.
- Jan 2024Abgeschlossen
Letzte Regelsatz-Erhöhung
Regelsatz steigt auf 563 € — gilt unverändert auch in 2025 und 2026.
- Jan 2025 & 2026Gilt jetzt
Zwei Nullrunden
Trotz steigender Preise keine Erhöhung. Besitzschutz verhindert eine Senkung.
- Juli 2026Kommt bald
Grundsicherungsgeld
Umbenennung in 'Grundsicherungsgeld'. Schärfere Sanktionen, Vermittlungsvorrang, strengere Vermögensprüfung ab Tag 1 (keine Karenzzeit mehr). Regelsätze bleiben gleich.
- Ab 2028Geplant
Neue EVS-Berechnung
Neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) als Basis für künftige Regelsatz-Anpassungen.
Was bleibt gleich?
- • Regelbedarfe nach §20 SGB II — identische Höhen (RBS 1: 563 €).
- • Kosten der Unterkunft §22 — weiterhin in tatsächlicher Höhe übernommen, Angemessenheit entscheidet.
- • Freibeträge §11b — unverändert: 100 € Grund + gestaffelt bis max. ~325 €.
- • Mehrbedarfe §21 — Alleinerziehende, Schwangerschaft, Warmwasser, kostenaufwändige Ernährung bleiben.
- • Anspruchsberechtigter Personenkreis — keine Änderung (erwerbsfähig, hilfebedürftig, in Deutschland).
Was wird strenger?
- • Keine Karenzzeit mehr — sofortige Prüfung von Vermögen und Mietangemessenheit.
- • Vermögensgrenze sinkt — von 40.000 € (Karenz) auf 15.000 € je Person.
- • Sanktionen schneller und stärker — Kürzungen bei Pflichtverletzungen werden beschleunigt.
- • Vermittlungsvorrang — Aufnahme jeder zumutbaren Arbeit geht vor Weiterbildung.
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