Bürgergeld-Mehrbedarf 2026 — §21 SGB II
Zusätzlich zum Regelbedarf gibt es Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Hier alle Prozentsätze — und ein Rechner, der dir zeigt, was dir zusteht.
Welcher Mehrbedarf steht mir zu?
Mehrbedarfe nach §21 SGB II (2026).
- Alleinerziehend (36 % von RBS 1)
- +203 €
Richtwert — der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei der Ernährung setzt das Jobcenter den Betrag individuell fest. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen.
Mehrbedarfe nach §21 SGB II im Überblick
| Mehrbedarf | Satz | Betrag (ca.) | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Alleinerziehend (1 Kind <7 / 2–3 Kinder <16) | 36 % | ≈ 203 € | §21 Abs. 3 SGB II |
| Alleinerziehend, je Kind (sonst, max. 60 %) | 12 % | ≈ 68 € | §21 Abs. 3 SGB II |
| Schwangerschaft (ab 13. Woche) | 17 % | ≈ 96 € | §21 Abs. 2 SGB II |
| Warmwasser per Boiler (je Person) | 2,5 % | ≈ 14 € | §21 Abs. 7 SGB II |
| Kostenaufwändige Ernährung | individuell | Richtwert | §21 Abs. 5 SGB II |
Beträge bezogen auf den Regelbedarf RBS 1 (563 €), gerundet. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen (§21 Abs. 8 SGB II).
Mehrbedarf für Alleinerziehende — Beispiel
Eine alleinerziehende Person mit einem 3-jährigen Kind erhält 36 % von 563 € = 203 € Mehrbedarf (1 Kind unter 7). Bei zwei Kindern (8 und 11 Jahre) sind es ebenfalls 36 % = 203 €. Bei vier Kindern greift 12 % je Kind = 48 % = 270 €, bei fünf und mehr Kindern der Höchstsatz von 60 % (337,80 €). Maßgeblich ist der höhere Wert aus „12 % je Kind" und dem Mindestsatz von 36 %.
Häufige Fragen zum Mehrbedarf
Welche Mehrbedarfe gibt es beim Bürgergeld?
Nach §21 SGB II gibt es Mehrbedarfe für Alleinerziehende, für Schwangere ab der 13. Woche, für dezentrale Warmwassererzeugung (Boiler/Durchlauferhitzer), für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Krankheiten sowie für behinderte Menschen in bestimmten Maßnahmen. Sie werden zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
12 % des Regelbedarfs (RBS 1, 563 €) je Kind, höchstens 60 %. Mindestens 36 % gibt es bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren — das sind rund 203 €. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 337,80 € (60 %).
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Schwangerschaft?
Ab der 13. Schwangerschaftswoche werden 17 % des Regelbedarfs RBS 1 gewährt — 2026 rund 96 € pro Monat. Der Mehrbedarf gleicht den erhöhten Ernährungs- und Bedarfsaufwand aus.
Was ist der Warmwasser-Mehrbedarf?
Wer Warmwasser dezentral über einen Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt, erhält 2,5 % des Regelbedarfs je Person (rund 14 € bei RBS 1), weil diese Kosten nicht über die Heizkostenabrechnung laufen, sondern aus dem Regelbedarf bezahlt würden.
Bekomme ich Mehrbedarf für besondere Ernährung?
Bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Zöliakie, Niereninsuffizienz) kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gewährt werden (§21 Abs. 5 SGB II). Die Höhe legt das Jobcenter individuell fest, oft auf Basis ärztlicher Bescheinigung und der Empfehlungen des Deutschen Vereins.
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Stand §21 SGB II 2026. Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindlich entscheidet das Jobcenter.