Bürgergeld-Rechner 2026
Der Bürgergeld-Rechner, der auch deinen Bescheid erklärt.
Wer lebt in deiner Wohnung?
Das Jobcenter übernimmt angemessene Kosten. Was „angemessen“ ist, variiert je nach Stadt. Strom zählt zum Regelbedarf, nicht zu Heizkosten.
Hinweis: Dein Jobcenter rechnet mit deinem tatsächlichen Netto. Wir nutzen Brutto als Näherung — das Ergebnis ist eine Orientierung, kein exakter Bescheid.
Deine Bescheid-Simulation
So würde dein Jobcenter grob rechnen. Tippe auf das ⓘ-Icon, um die Rechtsgrundlage zu sehen.
✓ Voraussichtlicher Anspruch
1.143 € /Monat
Gesamtbedarf 1.143 € − anrechenbares Einkommen 0 €
Was ist der Bürgergeld-Rechner?
Ein Bürgergeld-Rechner berechnet den voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II. Berücksichtigt werden der Regelbedarf (563 € für Alleinstehende 2026), Mehrbedarfe, die Kosten der Unterkunft sowie anrechenbares Einkommen abzüglich der Freibeträge nach §11b SGB II. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld" umbenannt — die Berechnung bleibt unverändert.
Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?
- Lebenssituation eintragen (alleinstehend, Paar, Familie)
- Wohnkosten angeben (Kaltmiete inkl. Nebenkosten, Heizung)
- Einkommen eintragen (Erwerbs- und sonstiges Einkommen)
- Besondere Umstände wählen (alleinerziehend, Schwangerschaft, Mehrbedarfe)
- Rechner zeigt den voraussichtlichen Anspruch als Bescheid-Simulation
Orientierungsrechner: Dieses Tool zeigt dir in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung deines Bürgergeld-Anspruchs. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Regelsätzen 2026. Den genauen Betrag berechnet dein Jobcenter — dort kannst du auch kostenlos beraten werden.
Wie viel Bürgergeld bekommt man 2026? — Regelsätze nach Personengruppe
Regelbedarfsstufen 2026 nach §20 SGB II (Nullrunde, identisch zu 2024/2025). Hinzu kommen Miete, Heizung und ggf. Mehrbedarfe.
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag / Monat |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehend / Alleinerziehend | 563 € |
| RBS 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| RBS 3 | Erwachsene unter 25 bei Eltern | 451 € |
| RBS 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| RBS 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| RBS 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Mehrbedarfe nach §21 SGB II 2026
Zusätzliche Beträge für besondere Lebenslagen — auf Basis des Regelsatzes RBS 1 (563 €).
| Mehrbedarf | Satz | Betrag (ca.) | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Alleinerziehend (1 Kind <7 oder 2–3 Kinder) | 36 % | 203 € | §21 Abs. 3 SGB II |
| Alleinerziehend, je Kind (sonst, max. 60 %) | 12 % | 68 € | §21 Abs. 3 SGB II |
| Schwangerschaft (ab 13. Woche) | 17 % | 96 € | §21 Abs. 2 SGB II |
| Warmwasser per Boiler (je Person) | 2,5 % | 14 € | §21 Abs. 7 SGB II |
Alleinerziehenden-Mehrbedarf bezogen auf den Regelbedarf RBS 1 (563 €): 12 % je Kind, höchstens 60 %, mindestens 36 % bei 1 Kind unter 7 oder 2–3 Kindern unter 16. Beträge gerundet.
Bürgergeld-Reform im Zeitstrahl
Was war, was gilt, was kommt — von 2023 bis 2028.
- Jan 2023Abgeschlossen
Hartz IV → Bürgergeld
Bürgergeld löst ALG II ab. Neue Regeln: Karenzzeiten, weniger Sanktionen, höhere Regelsätze.
- Jan 2024Abgeschlossen
Letzte Regelsatz-Erhöhung
Regelsatz steigt auf 563 € — gilt unverändert auch in 2025 und 2026.
- Jan 2025 & 2026Gilt jetzt
Zwei Nullrunden
Trotz steigender Preise keine Erhöhung. Besitzschutz verhindert eine Senkung.
- Juli 2026Kommt bald
Grundsicherungsgeld
Umbenennung in 'Grundsicherungsgeld'. Schärfere Sanktionen, Vermittlungsvorrang, strengere Vermögensprüfung ab Tag 1 (keine Karenzzeit mehr). Regelsätze bleiben gleich.
- Ab 2028Geplant
Neue EVS-Berechnung
Neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) als Basis für künftige Regelsatz-Anpassungen.
8 Mythen über Bürgergeld
Was stimmt, was nicht? Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck.
Bürgergeld in Zahlen
Zitierfähige Daten für Presse und Recherche · Lizenz: CC BY 4.0 · Stand: April 2026
Bürgergeld in Zahlen 2026
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Empfänger gesamt | 5,3 Mio. | BA, Aug. 2025 |
| davon erwerbsfähig | 3,9 Mio. | BA, Aug. 2025 |
| davon Kinder unter 15 | 1,4 Mio. | BA, Aug. 2025 |
| Anteil an Bevölkerung | 8,2 % | BIAJ, 2025 |
| Bundesausgaben 2024 | 51,7 Mrd. € | Statista/BMF |
| Aufstocker | ~814.000 | BA, März 2024 |
| Sanktionsquote | 0,7 % | BA, 27.400/Jahr |
| Anteil deutsche Empfänger | 53 % | BA, April 2025 |
Regelsatz-Entwicklung seit 2005
| Jahr | Regelsatz RBS 1 | Kaufkraft 2026 (ca.) | Kontext |
|---|---|---|---|
| 2005 | 345 € | 525 € | Hartz-IV-Start |
| 2010 | 359 € | 505 € | – |
| 2015 | 399 € | 524 € | – |
| 2020 | 432 € | 536 € | – |
| 2023 | 563 € | 598 € | Bürgergeld-Einführung |
| 2024 | 563 € | 585 € | letzte Erhöhung (eingefroren) |
| 2025 | 563 € | 573 € | Nullrunde |
| 2026 | 563 € | 563 € | Nullrunde · Besitzschutz |
Kaufkraft in Preisen 2026 = Regelsatz × (VPI 2026 / VPI des Jahres), Verbraucherpreisindex Destatis (2020 = 100; 2026 ≈ 124, Stand Mai 2026). Seit der letzten Erhöhung 2023 (598 € in heutiger Kaufkraft) hat der eingefrorene Regelsatz real rund 6 % verloren.
Freibetrags-Tabelle für Aufstocker (§11b SGB II)
| Brutto | Freibetrag | Anrechnung |
|---|---|---|
| 200 € | 120 € | 80 € |
| 400 € | 160 € | 240 € |
| 600 € | 204 € | 396 € |
| 800 € | 264 € | 536 € |
| 1.000 € | 324 € | 676 € |
Quelle: §11b SGB II, eigene Berechnung. Werte gerundet, gültig für Personen ohne Kind.
Häufige Fragen
12 Antworten zu Bürgergeld, Grundsicherungsgeld und der Reform am 01.07.2026.
Was ändert sich am 1. Juli 2026?
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz (563 € allein) bleibt identisch. Was sich ändert: Die Vermögens-Karenzzeit (40.000 € im ersten Jahr) entfällt — Vermögen wird ab Tag 1 mit altersabhängig gestaffelten Freibeträgen geprüft · die Mietkosten-Karenzzeit entfällt (Angemessenheitsprüfung sofort) · Sanktionen werden schneller und schärfer · Arbeit geht vor Weiterbildung. Anspruchsberechtigte bleiben dieselben. Details auf unserer Reform-Seite.
Wie viel Bürgergeld bekomme ich 2026?
Individuell. Basis: Regelsatz (563 € allein) + Miete/Heizung + Mehrbedarfe − Einkommen. Unser Rechner zeigt eine Einschätzung — verbindlich ist nur der Bescheid deines Jobcenters. Ab Juli 2026 heißt das Grundsicherungsgeld, die Beträge bleiben aber unverändert.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Erwerbsfähige (mind. 3h/Tag arbeiten können), 15–65/67 Jahre, Wohnsitz Deutschland, hilfebedürftig nach SGB II.
Was bedeutet Bedarfsgemeinschaft?
Alle im Haushalt lebenden Personen, die füreinander einstehen: Antragsteller:in, Partner:in, Kinder unter 25.
Wird meine Miete voll übernommen?
Nur wenn sie 'angemessen' ist. Grenzen werden regional vom Jobcenter festgelegt. In der Karenzzeit (erstes Jahr) wird die aktuelle Miete meist akzeptiert.
Was ist der Freibetrag beim Bürgergeld?
Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten: 100 € Grundfreibetrag + gestaffelte Sätze bis max. ~325 € (§11b SGB II).
Lohnt sich Arbeit wenn ich Bürgergeld beziehe?
Ja. Wer mehr verdient, hat dank Freibeträgen immer mehr als ohne Arbeit. Vollzeit zum Mindestlohn bringt 647 € mehr als reines Bürgergeld.
Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?
Unbegrenzt, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Bewilligung für 12 Monate, dann Weiterbewilligung.
Muss ich mein Erspartes aufbrauchen?
Bis Juli 2026: Karenzzeit schützt bis 40.000 € im ersten Jahr (plus 15.000 € je weitere Person), danach 15.000 € je Person. Ab Juli 2026: Karenzzeit entfällt, sofortige Prüfung mit altersabhängig gestaffelten Freibeträgen. Geschützt bleiben u. a. angemessenes Auto, Altersvorsorge und selbstgenutztes Eigenheim.
Was ist Bürgergeld für Aufstocker?
Wer arbeitet, aber zu wenig verdient, kann aufstocken. Rund 814.000 Menschen nutzen das (Stand 2024).
Bekomme ich Bürgergeld als Selbstständiger?
Ja, wenn Einkommen zu niedrig. Vom Gewinn werden notwendige Betriebsausgaben abgezogen, dann Freibetrag.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Beim zuständigen Jobcenter (Wohnort). Auch digital über jobcenter.digital. Das Jobcenter ist verpflichtet, beim Ausfüllen zu helfen — kostenlos.
Bürgergeld 2026 nach SGB II — Kennzahlen und Berechnung
Bürgergeld-Rechner 2026 nach SGB II (vormals/synonym Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026). Der Rechner berechnet Regelbedarfsstufen nach §20 SGB II: RBS1 (Alleinstehend) 563 €, RBS2 (Partner in Bedarfsgemeinschaft) 506 €, RBS3 (U25 bei Eltern) 451 €, RBS4 (Jugendliche 14–17) 471 €, RBS5 (Kinder 6–13) 390 €, RBS6 (Kinder 0–5) 357 €. Mehrbedarfe nach §21 SGB II: Alleinerziehende 12 % je Kind (max. 60 %), mindestens 36 % bei 1 Kind unter 7 oder 2–3 Kindern unter 16 (Basis RBS 1), Schwangerschaft ab 13. Woche 17 %, Warmwasser per Boiler 2,5 % je Person, kostenaufwändige Ernährung individuell. Wohnkosten (§22 SGB II) werden tatsächlich und angemessen übernommen. Freibeträge (§11b SGB II): 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100–520 €, 30 % von 520–1.000 €, 10 % von 1.000–1.200 € (mit Kind bis 1.500 €). Kindergeld 2026: 259 € je Kind, wird als Einkommen angerechnet. Versicherungspauschale 30 €. Nullrunde 2026: Regelsatz unverändert seit 2024. Reform ab 01.07.2026: Umbenennung in Grundsicherungsgeld, Wegfall der Vermögens-Karenzzeit (altersabhängig gestaffelte Freibeträge ab Tag 1) und der Karenzzeit für Mietangemessenheit, schärfere Sanktionen, Vermittlungsvorrang Arbeit vor Weiterbildung. Regelsatzhöhe bleibt unverändert. 5,3 Mio. Empfänger (BA Aug. 2025), 51,7 Mrd. € Bundesausgaben 2024. Alle Berechnungen lokal im Browser, kein Server, kein Tracking.
Typische Berechnungsbeispiele 2026
Alleinstehende Person ohne Einkommen, Kaltmiete 800 € plus 100 € Heizkosten: Gesamtbedarf 563 + 800 + 100 = 1.463 €. Bürgergeld-Anspruch 1.463 € pro Monat.
Paar mit einem Kind (8 Jahre), 800 € Kaltmiete, 100 € Heizkosten, 800 € Brutto-Erwerbseinkommen. Bedarf: 506 + 506 + 390 + 800 + 100 = 2.302 €. Freibetrag §11b: 100 + 84 + 84 = 268 €. Kindergeld 259 €. Anrechenbar: 532 + 259 = 791 €. Anspruch: 2.302 − 791 = 1.511 €.
Alleinerziehend mit einem Kind (3 Jahre), 600 € Brutto, 700 € Kaltmiete, 80 € Heizung. Regelbedarf 563 + 357 = 920 €. Mehrbedarf Alleinerziehend 36 % von 563 € = 203 € (1 Kind unter 7). Bedarf 1.903 €. Freibetrag 208 €, Kindergeld 259 €. Anrechenbar 651 €. Anspruch 1.252 € pro Monat.
Wichtige Begriffe
- Regelbedarf
- Pauschale für Ernährung, Kleidung, Hygiene, Strom, Freizeit etc. nach §20 SGB II. Für Alleinstehende (RBS 1) 563 € monatlich. Miete und Heizung kommen separat obendrauf.
- Bedarfsgemeinschaft
- Alle Personen, die im selben Haushalt leben und füreinander einstehen: Antragsteller:in, Partner:in, Kinder unter 25 ohne eigenes Einkommen.
- Mehrbedarf
- Zusätzlicher Regelbedarf nach §21 SGB II, z.B. für Alleinerziehende (12 % je Kind, mind. 36 %), Schwangere (17 %), Warmwasser per Boiler (2,5 % je Person) oder kostenaufwändige Ernährung.
- Kosten der Unterkunft (KdU)
- Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten, die nach §22 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen werden, sofern angemessen. In der Karenzzeit (erstes Jahr) wird die aktuelle Miete i.d.R. anerkannt.
- Freibetrag nach §11b SGB II
- Teil des Erwerbseinkommens, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. 100 € Grundfreibetrag plus gestaffelte Sätze (20 %, 30 %, 10 %).
- Aufstocker
- Erwerbstätige, die trotz Arbeit so wenig verdienen, dass sie Bürgergeld beziehen. Rund 814.000 Personen (BA 2024).
- Grundsicherungsgeld
- Neuer Name für das Bürgergeld ab Juli 2026. Die Regelsatzhöhe bleibt unverändert, aber Sanktionen werden verschärft und die Karenzzeit für Vermögen und Miete entfällt.