Bürgergeld-Bescheid prüfen — Schritt für Schritt
Nicht jeder Bescheid stimmt auf Anhieb. Rund jeder fünfte Widerspruch ist erfolgreich. So gehst du systematisch vor.
- 1
Kopfdaten prüfen
Zuerst: Name, Geburtsdatum, Bewilligungszeitraum, Bedarfsgemeinschaft. Stimmen die Personen und der Zeitraum?
- Sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgelistet?
- Stimmt der Bewilligungszeitraum (i.d.R. 12 Monate)?
- Ist das Aktenzeichen korrekt?
- 2
Regelbedarf checken
Jede Person in deiner Bedarfsgemeinschaft muss eine Regelbedarfsstufe bekommen — mit korrektem Betrag für 2026.
- Alleinstehend: 563 € (RBS 1)
- Partner:in in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (RBS 2)
- U25 bei Eltern lebend: 451 € (RBS 3)
- Kind 14–17 J.: 471 € (RBS 4)
- Kind 6–13 J.: 390 € (RBS 5)
- Kind 0–5 J.: 357 € (RBS 6)
- 3
Mehrbedarfe prüfen
§21 SGB II: Mehrbedarfe werden oft vergessen. Prüfe, ob dir einer zusteht.
- Alleinerziehend (12,9 % bei 1 Kind, 19 % ab 2 Kindern)
- Schwangerschaft ab 13. Woche (17 % = ca. 96 €)
- Warmwasser per Boiler (2,5 % je Person = ca. 14 €)
- Kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit (individuell)
- 4
Kosten der Unterkunft (KdU) prüfen
§22 SGB II: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen — sofern angemessen.
- Wird die tatsächliche Kaltmiete vollständig anerkannt?
- Sind die kalten Nebenkosten enthalten?
- Werden die Heizkosten tatsächlich übernommen (Strom zählt NICHT dazu)?
- Falls gekürzt: Gab es einen Kostensenkungsaufforderung?
- Karenzzeit (erstes Jahr): Tatsächliche Miete in der Regel akzeptiert
- 5
Einkommensanrechnung kontrollieren
Hier passieren die meisten Fehler. Prüfe Freibetrag (§11b) und Anrechnungsquote.
- 100 € Grundfreibetrag abgezogen?
- 20 % von 100–520 € = max. 84 €
- 30 % von 520–1.000 € = max. 144 €
- 10 % von 1.000–1.200 € bzw. 1.500 € mit Kind
- Kindergeld 259 €/Kind als Kindeseinkommen angerechnet?
- Versicherungspauschale 30 € bei Nicht-Erwerbseinkommen?
- 6
Rechenweg nachvollziehen
Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen = Bürgergeld-Anspruch. Rechne Schritt für Schritt nach.
- Regelbedarfe + Mehrbedarfe + KdU = Gesamtbedarf
- Anrechenbares Einkommen = Netto-Erwerb + sonstige Einkommen + Kindergeld − Freibeträge
- Bürgergeld = Gesamtbedarf − Anrechenbar
- 7
Fehler entdeckt? Widerspruch einlegen
Du hast einen Monat Zeit, einen Widerspruch schriftlich einzulegen. Der Widerspruch muss begründet werden, die Unterlagen beigefügt.
- Frist: 1 Monat nach Bescheidzustellung
- Formlos schriftlich beim Jobcenter
- Begründung und Belege beifügen
- Kostenlose Hilfe: Sozialberatung, Caritas, VdK, AWO
Vergleichsrechner für deinen Bescheid
Trage deine Werte in unseren Rechner ein und vergleiche mit dem Bescheid deines Jobcenters.
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