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Bürgergeld-Bescheid prüfen — Schritt für Schritt

Nicht jeder Bescheid stimmt auf Anhieb. Rund jeder fünfte Widerspruch ist erfolgreich. So gehst du systematisch vor.

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    Kopfdaten prüfen

    Zuerst: Name, Geburtsdatum, Bewilligungszeitraum, Bedarfsgemeinschaft. Stimmen die Personen und der Zeitraum?

    • Sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgelistet?
    • Stimmt der Bewilligungszeitraum (i.d.R. 12 Monate)?
    • Ist das Aktenzeichen korrekt?
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    Regelbedarf checken

    Jede Person in deiner Bedarfsgemeinschaft muss eine Regelbedarfsstufe bekommen — mit korrektem Betrag für 2026.

    • Alleinstehend: 563 € (RBS 1)
    • Partner:in in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (RBS 2)
    • U25 bei Eltern lebend: 451 € (RBS 3)
    • Kind 14–17 J.: 471 € (RBS 4)
    • Kind 6–13 J.: 390 € (RBS 5)
    • Kind 0–5 J.: 357 € (RBS 6)
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    Mehrbedarfe prüfen

    §21 SGB II: Mehrbedarfe werden oft vergessen. Prüfe, ob dir einer zusteht.

    • Alleinerziehend (12,9 % bei 1 Kind, 19 % ab 2 Kindern)
    • Schwangerschaft ab 13. Woche (17 % = ca. 96 €)
    • Warmwasser per Boiler (2,5 % je Person = ca. 14 €)
    • Kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit (individuell)
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    Kosten der Unterkunft (KdU) prüfen

    §22 SGB II: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen — sofern angemessen.

    • Wird die tatsächliche Kaltmiete vollständig anerkannt?
    • Sind die kalten Nebenkosten enthalten?
    • Werden die Heizkosten tatsächlich übernommen (Strom zählt NICHT dazu)?
    • Falls gekürzt: Gab es einen Kostensenkungsaufforderung?
    • Karenzzeit (erstes Jahr): Tatsächliche Miete in der Regel akzeptiert
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    Einkommensanrechnung kontrollieren

    Hier passieren die meisten Fehler. Prüfe Freibetrag (§11b) und Anrechnungsquote.

    • 100 € Grundfreibetrag abgezogen?
    • 20 % von 100–520 € = max. 84 €
    • 30 % von 520–1.000 € = max. 144 €
    • 10 % von 1.000–1.200 € bzw. 1.500 € mit Kind
    • Kindergeld 259 €/Kind als Kindeseinkommen angerechnet?
    • Versicherungspauschale 30 € bei Nicht-Erwerbseinkommen?
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    Rechenweg nachvollziehen

    Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen = Bürgergeld-Anspruch. Rechne Schritt für Schritt nach.

    • Regelbedarfe + Mehrbedarfe + KdU = Gesamtbedarf
    • Anrechenbares Einkommen = Netto-Erwerb + sonstige Einkommen + Kindergeld − Freibeträge
    • Bürgergeld = Gesamtbedarf − Anrechenbar
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    Fehler entdeckt? Widerspruch einlegen

    Du hast einen Monat Zeit, einen Widerspruch schriftlich einzulegen. Der Widerspruch muss begründet werden, die Unterlagen beigefügt.

    • Frist: 1 Monat nach Bescheidzustellung
    • Formlos schriftlich beim Jobcenter
    • Begründung und Belege beifügen
    • Kostenlose Hilfe: Sozialberatung, Caritas, VdK, AWO

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