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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — SGB XII vs. Bürgergeld

„Grundsicherung" meint zwei verschiedene Leistungen. Hier erfährst du, welche für dich gilt — und gelangst direkt zum passenden Rechner.

Bürgergeld (SGB II) — ab Juli 2026 „Grundsicherungsgeld" — ist für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und dem Rentenalter. Zuständig ist das Jobcenter.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ist für Rentner ab der Altersgrenze und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Zuständig ist das Sozialamt. Die Beträge sind ähnlich, die Regeln bei Einkommen, Vermögen und Unterhalt aber deutlich anders.

SGB II vs. SGB XII im Vergleich

KriteriumBürgergeld (SGB II)Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Für wenErwerbsfähige (15 J. bis Rentenalter)Rentner + dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
BehördeJobcenterSozialamt
Name ab Juli 2026GrundsicherungsgeldGrundsicherung im Alter (unverändert)
Regelsatz RBS 1563 €563 € (identisch)
Renten-Anrechnungmit Freibeträgenvoll (außer Grundrenten-Freibetrag)
Erwerbs-Freibetrag100 € + gestaffelt (§11b)30 %, max. 281,50 € (§82)
Vermögensgrenzealtersabhängig gestaffelt (ab Juli 2026)10.000 €/Person
Unterhalt der Kindergrundsätzlich keinererst ab 100.000 € Einkommen der Kinder

Erwerbsfähig (SGB II)

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Rentner / Erwerbsgemindert (SGB XII)

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Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindliche Auskünfte geben Jobcenter (SGB II) bzw. Sozialamt (SGB XII).