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Bürgergeld für Selbstständige 2026

Auch Selbstständige mit geringem Einkommen können aufstocken. Wie das Jobcenter dein Einkommen über die Anlage EKS ermittelt — und was du absetzen kannst.

So wird dein Einkommen ermittelt

Anders als beim Finanzamt zählt für das Bürgergeld nicht der Gewinn aus dem Steuerbescheid, sondern das im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließende Einkommen. Du erklärst Betriebseinnahmen und -ausgaben in der Anlage EKS. Der Gewinn (Einnahmen − anerkannte Ausgaben) wird durch die Zahl der Monate geteilt (§3 Bürgergeld-V, Bewilligungszeitraum meist 6 Monate). Vom monatlichen Einkommen werden dann die Freibeträge nach §11b SGB II abgezogen.

Beispiel-Rechenweg

Betriebseinnahmen (6 Monate)12.000 €
− anerkannte Betriebsausgaben−4.800 €
= Gewinn im Zeitraum7.200 €
÷ 6 Monate = Einkommen/Monat1.200 €
− Freibetrag §11b (ca.)−308 €
= anrechenbares Einkommen892 €

Vereinfachtes Beispiel. Das anrechenbare Einkommen mindert den Bürgergeld-Bedarf (Regelsatz + Miete + Heizung). Den vollständigen Anspruch berechnest du im Hauptrechner (Feld „Erwerbseinkommen").

Häufige Fragen

Bekomme ich als Selbstständige:r Bürgergeld?

Ja. Auch Selbstständige mit zu geringem Einkommen haben Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Maßgeblich ist nicht der Gewinn aus dem Steuerbescheid, sondern das im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließende Einkommen, ermittelt über die Anlage EKS.

Was ist die Anlage EKS?

Die Anlage EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) ist das Formular, mit dem du dem Jobcenter deine voraussichtlichen Betriebseinnahmen und -ausgaben für den Bewilligungszeitraum (meist 6 Monate) erklärst. Am Ende folgt eine abschließende EKS mit den tatsächlichen Zahlen.

Wie wird mein Einkommen berechnet?

Betriebseinnahmen minus anerkannte Betriebsausgaben ergeben den Gewinn im Bewilligungszeitraum. Dieser wird durch die Anzahl der Monate geteilt (§3 Bürgergeld-V). Vom monatlichen Einkommen werden anschließend die Freibeträge nach §11b SGB II abgezogen.

Welche Betriebsausgaben erkennt das Jobcenter an?

Notwendige, tatsächlich gezahlte Betriebsausgaben (Material, Miete für Geschäftsräume, Versicherungen, Fahrtkosten u. a.). Abschreibungen (AfA) werden im SGB II grundsätzlich nicht anerkannt. Unangemessen hohe Ausgaben kann das Jobcenter kürzen.

Was bedeutet vorläufige Bewilligung?

Weil das Einkommen Selbstständiger schwankt, bewilligt das Jobcenter zunächst vorläufig auf Basis der geschätzten EKS. Nach dem Bewilligungszeitraum prüft es mit der abschließenden EKS die tatsächlichen Zahlen — es kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.

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Stand 2026 (§3 Bürgergeld-V, Anlage EKS). Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindlich entscheidet das Jobcenter.